Chronik
Ausgewählte Stationen der Medienzentrumsarbeit in Hessen – von den ersten Bildstellen bis heute. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit; Ergänzungen und Korrekturen sind willkommen.
Einträge mit der Markierung LKM betreffen den Verband bzw. Verein selbst. Jeder Eintrag nennt seine Quelle; Angaben, die bislang nur auf Erinnerungen beruhen, sind als Überlieferung gekennzeichnet.
Vorgeschichte
Am 1. November 1895 findet in Berlin die erste öffentliche Filmvorführung durch Max Skladanowsky statt. Bereits zwölf Jahre später wird in Hamburg die „Kommission für lebende Photographien“ gegründet; ihre Aufgabe ist es, den Film neben Bildern, Präparaten, Modellen und naturwissenschaftlichen Experimenten als neues Anschauungsmaterial im Unterricht zu etablieren. Im oberschlesischen Gleiwitz (seit 1945 Polen) wird 1908 die erste Bildstelle in Deutschland gegründet. Am „Zentralinstitut für Erziehung“, einer Einrichtung der deutschen Länder mit Ausnahme Bayerns, wird 1919 eine Bildstelle eingerichtet.
Quelle: HHStAW Abt. 554, Bestandsbeschreibung; Positionspapier des Bundesarbeitskreises Medien (Entwurfsfassung 2022)
Bildstellen (1913–1949)
-
Erste Bildstelle im heutigen Hessen: Offenbach
Das Schulamt der Stadt Offenbach beauftragt den Lehrer Otto Nischwitz, sich mit dem neuen Medium Lichtbild zu befassen. Daraus entsteht die erste Stadtbildstelle im Gebiet des heutigen Hessen; 1917 richtet die Stadt Kassel ein Schulmuseum ein, aus dem später die Stadt- und Kreisbildstelle Kassel hervorgeht. Bis 1934 erfolgt die Einrichtung kommunaler Bildstellen freiwillig, meist auf Initiative medienbegeisterter Lehrkräfte.
Quelle: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW), Abt. 554 Landesbildstelle Hessen, Bestandsbeschreibung
-
Frankfurt, Wetzlar und Hofheim im „Bilderbühnenbund deutscher Städte“
Noch während des Ersten Weltkriegs schließen sich mehrere Städte – darunter Frankfurt am Main, Wetzlar und Hofheim – zum Bilderbühnenbund zusammen. Die Mitgliedsstädte müssen Schulfilme nicht mehr kaufen, sondern tauschen sie untereinander aus: ein früher Vorläufer des gemeinsamen Medieneinkaufs.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Bildstelle Darmstadt im Volksstaat Hessen
Im Volksstaat Hessen entsteht die Bildstelle Darmstadt, ab 1926 Landesbildstelle unter Leitung des Bildstellenpioniers Heinrich Lorentz. Ab 1923 erscheint die Zeitschrift „Der Bildwart“; eine Wanderkinomaschine ist seit 1920 im Land unterwegs.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Erste Tagung der Bildstellenleiter in Darmstadt
Heinrich Lorentz’ Vogelsberg-Film von 1923 löst in kürzester Zeit die Gründung von Bildstellen in Lauterbach, Schotten, Büdingen und Kirchhain aus; im selben Zeitraum entstehen Bildstellen in Heppenheim und Dillenburg. Bereits 1924 treffen sich die Bildstellenleiter zu ihrer ersten Tagung in Darmstadt, und ein erster Ministerialerlass regelt die Arbeit der Bildstellen im Volksstaat Hessen.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Stadtbildstelle Frankfurt und Landesbildstelle Hessen-Nassau
Nachdem der Lehrer Adolf Huhn 1923 in der Weidenborn-Mittelschule das erste Frankfurter Schulkino eröffnet hat, gründet die Stadt Frankfurt am Main am 1. April 1926 ihre Bildstelle. Unter Huhns Leitung wird sie zugleich Landesbildstelle der preußischen Provinz Hessen-Nassau, was das Reichsgesetz von 1934 bestätigt – bemerkenswerterweise nicht in der Provinzhauptstadt Kassel. Im selben Jahr entstehen Bildstellen in Frankenberg und im Freistaat Waldeck (Bad Wildungen, Arolsen, Korbach); Kassel richtet kurz darauf auf Grundlage seines seit 1917 bestehenden Schulmuseums eine Bildstelle ein, deren Bildarchiv rasch zum bedeutendsten der Provinz wird.
Quelle: HHStAW Abt. 554 (Liste der Stadt- und Kreisbildstellen sowie Bestandsgeschichte)
-
Reichsgesetz über den Unterrichtsfilm und amtliche Bildstellen
Alle kommunalen Schulträger werden verpflichtet, Kreis- bzw. Stadtbildstellen einzurichten; aus der Bildstelle des Zentralinstituts für Erziehung entsteht die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (später RWU, heute FWU), und ein Lehrmittelbeitrag von 0,80 RM pro Schüler und Jahr begründet den bis heute in Hessen bestehenden Beschaffungsfonds. Innerhalb von zwei Jahren erhalten alle hessischen Kreise eine Bildstelle – die meisten der heutigen Medienzentren gehen auf die Jahre 1934 bis 1936 zurück.
Quelle: HHStAW Abt. 554; siehe auch Glossar: Einführungserlass 1934 und Beschaffungsfonds
-
Zerstörung der beiden Landesbildstellen
Ein Luftangriff am 22. März 1944 zerstört das Frankfurter Bildstellengebäude in der Hammelsgasse vollständig; am 11. September 1944 trifft es die Landesbildstelle Darmstadt. Von 1.900 Vorführgeräten in Hessen-Nassau bleiben 1.100 übrig. Der Wiederaufbau beginnt 1945 behelfsmäßig in Wächtersbach, 1946 wieder in Frankfurt.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Eine Landesbildstelle für ganz Hessen
Per Kabinettsbeschluss werden die Landesbildstellen Darmstadt und Frankfurt zur Landesbildstelle Hessen mit Sitz in Frankfurt vereinigt; Leiter wird am 14. Februar 1949 Josef Heun, bis dahin Leiter der Kreisbildstelle Rheingau. Im selben Jahr wird der Fachausschuss der Stadt- und Kreisbildstellenleiter als ständiges Beratungsorgan der Landesbildstelle eingerichtet – die Keimzelle des späteren Verbands.
Quelle: HHStAW Abt. 554
Verband der Kreis- und Stadtbildstellenleiter (1955–2001)
-
Lernmittelfreiheit: Beschaffungsfonds ohne Elternbeiträge
Die Erhebung des Lehrmittelbeitrags (0,80 DM) von den Eltern ist mit der Hessischen Verfassung nicht mehr vereinbar. Mit dem Schulkostengesetz geht auch die Finanzierung der Medien der Bildstellen auf die öffentliche Hand über; seither zahlen die Schulträger die Beiträge zum Beschaffungsfonds.
Quelle: HHStAW Abt. 554; Glossar: Beschaffungsfonds (nennt 1953 als Beginn)
-
Gründung des Verbands der Kreis- und Stadtbildstellenleiter Hessens LKM
Die Leiterinnen und Leiter der hessischen Bildstellen gründen ihren eigenen Verband. Erster Vorsitzender wird Clemens Benzig (Eschwege). Von Anfang an ziehen sich zwei Themen wie ein roter Faden durch die Verbandsarbeit: die Aufgaben einer Bildstelle und die dafür notwendige personelle und sachliche Ausstattung.
Quelle: Vereinsunterlagen; Glossar: LKM Hessen
-
Gründung des Bundesarbeitskreises (BAK) LKM
Die Landesverbände der Stadt- und Kreisbildstellenleiter schließen sich zum Bundesarbeitskreis zusammen, dem heutigen BAK Medien. Hessen ist von Beginn an vertreten; hessische Vorsitzende wirken bis heute im BAK-Vorstand mit.
Quelle: Glossar: BAK Medien; bakmedien.de
-
Landesbildstelle bezieht die Gutleutstraße
Nach Jahren der Raumnot wird das Haus Gutleutstraße 8–12 in Frankfurt feierlich übergeben. Es bleibt bis zur Auflösung der Landesbildstelle 2002 Dienstgebäude und Anlaufstelle der hessischen Bildstellenleiter.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Die Bildstellen-Nummern 1 bis 44
Die hessischen Stadt- und Kreisbildstellen erhalten fortlaufende Nummern in alphabetischer Reihenfolge der damaligen Kreisnamen – von 1 (Alsfeld) bis 42 (Ziegenhain). Die Nummern haben die Gebietsreform der 1970er Jahre überdauert und werden bis heute verwendet, etwa 11 für Frankfurt, 22 für Kassel oder 37 für Korbach. Die 1979 gegründete Bildstelle Rüsselsheim erhielt als Nachzügler die 44.
Quelle: Nummernliste in HHStAW Abt. 554; Datierung nach Vereinsunterlagen und Überlieferung (Entstehung zwischen 1936 und der Gebietsreform 1972)
-
Arbeitsordnungen für die Bildstellen
Das Hessische Kultusministerium erlässt 1963, 1974 und 1984 Arbeitsordnungen, die Aufgaben der Landesbildstelle und der Stadt- und Kreisbildstellen festschreiben: Beratung von Schulen und Behörden, Begutachtung von Medien, Lehrerfortbildung, Eigenproduktion und Gerätewartung. In den Beirat der Landesbildstelle sind die Bildstellenleiter eingebunden.
Quelle: HHStAW Abt. 554
-
Schulverwaltungsgesetz löst den Erlass von 1934 ab
Die Verpflichtung der Schulträger, Bildstellen zu unterhalten, wird aus dem Reichsrecht in hessisches Landesrecht überführt. 1993 geht sie in das Hessische Schulgesetz ein – heute § 162, der jeden Schulträger verpflichtet, allein oder gemeinsam mit anderen ein Medienzentrum zu unterhalten.
Quelle: Glossar: Einführungserlass 1934; § 162 Hessisches Schulgesetz
-
Arbeitsordnung: Bildstellen werden „AV-Zentren“
Der Hessische Landkreistag gibt eine neue Arbeitsordnung für die Stadt- und Kreisbildstellen heraus, die nun „Zentren für audiovisuelle Medien“ (AV-Zentren) heißen. Sie beschreibt pädagogische, technische und Verwaltungsaufgaben – von Medienerprobung und Eigenproduktion über Wartung und Austauschgeräte bis zu Verleih und Zubringerdienst – und unterstellt die AV-Techniker der Schulen der Fachaufsicht der Bildstellenleitung. Am 8. März 1978 fasst ein Erlass des Kultusministers die elf Aufgaben zusammen, die die Bildstellenleiter im Auftrag des Landes wahrnehmen, darunter Mediendidaktik, Lehrerfortbildung und Beratung bei der Ausstattung der Schulen.
Quelle: Rundschreiben des Hessischen Landkreistages Nr. 50/78 vom 22.2.1978; Erlass des Hessischen Kultusministers vom 8.3.1978 (zitiert nach R. George, Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen der Medienzentren in Hessen, 2017)
-
Landesbildstelle wird Abteilung im HeLP
Landesbildstelle (LaBi), Hessisches Institut für Lehrerfortbildung (HILF) und Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung (HIBS) gehen im Hessischen Landesinstitut für Pädagogik (HeLP) auf; die Aufgaben der Landesbildstelle führt die Zentralstelle Medien, Daten, Informationen (ZMDI) fort. Zugleich geht die Ära des 16-mm-Films zu Ende: Bis Mitte der 1990er Jahre war er – neben der in den 1980er Jahren eingeführten VHS-Videokassette – der Datenträger der Bildstellen. DVD (ab 2000) und Onlinemedien (ab 2008) ersetzen sie.
Quelle: Glossar: ZMDI, 16 mm
-
Mailingliste BILUSI LKM
Beim Medienzentrum Kassel wird die vom Landesarbeitskreis verwaltete Mailingliste „BildstellenLeiterUnterSich“ eingerichtet. Sie ermöglicht den Leiterinnen und Leitern den direkten Austausch unabhängig von der offiziellen Liste der Landesbildstelle – und ist bis heute in Betrieb.
Quelle: Glossar: BILUSI
Umbruch und Verein (2002–2013)
-
Aus Bildstellen werden Medienzentren LKM
Der Verband benennt sich um in „Landesarbeitskreis der Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Hessen“. Im selben Jahr wird die Landesbildstelle Hessen (ZMDI) aufgelöst; ihre Akten gelangen in das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden. Die Versorgung der Schulen liegt nun vollständig bei den kommunalen Medienzentren – in Frankfurt übernimmt der Verein Medienzentrum Frankfurt e.V. die Aufgabe der Stadtbildstelle.
Quelle: HHStAW Abt. 554; Glossar: LaBi
-
Konzept BALKOM: Qualifikation für Medienzentrumsleitungen LKM
Ein Konzept zur Basisbildung für Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren wird erarbeitet. Durch die Auflösung des HeLP kommt es zunächst nicht zur Durchführung – die Idee wird 2015 wieder aufgegriffen.
Quelle: Glossar: BALKOM
-
Der Landesarbeitskreis wird eingetragener Verein LKM
27 Gründungsmitglieder beschließen die Satzung des „Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren in Hessen e.V.“ mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt (VR 13176) erfolgt im Februar 2005; der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Quelle: Vereinssatzung vom 18.11.2004; Vereinsregister AG Frankfurt am Main
-
„Medienzentren“ statt „Bildstellen“ im Schulgesetz
Mit der Neufassung des Hessischen Schulgesetzes spricht § 162 erstmals von Medienzentren und beschreibt ihre Aufgabe: Bereitstellung audiovisueller, informations- und kommunikationstechnischer Medien und Hilfsmittel für den Unterricht sowie Förderung der Mediennutzung in der Schule. Die Schulträger bleiben zur Errichtung und Fortführung verpflichtet; die Leitung soll eine Lehrkraft übernehmen, deren Personalkosten das Land trägt. Bereits zum 1. Januar 2005 war mit der Auflösung der Landesbildstelle die gesetzliche Fachaufsicht über die Medienzentren entfallen – sie wird erst 2011 beim Amt für Lehrerbildung neu verankert.
Quelle: Hessisches Schulgesetz vom 14.6.2005, § 162; Hessischer Rechnungshof, Prüfungsmitteilung vom 26. August 2011; R. George, Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen (2017)
-
Eigenproduktion „Gebirge in Hessen“ für alle Grundschulen LKM
Die Gemeinschaft der kommunalen Medienzentren lässt die dreiteilige DVD-Reihe „Gebirge in Hessen“ (Nord-, Mittel- und Südhessen) produzieren und finanziert sie vollständig; die Redaktion liegt bei mehreren Medienzentrumsleitungen. Alle hessischen Grundschulen erhalten die DVDs – auch, um den neuen Datenträger in die Grundschulen zu bringen. Landesspezifische Themen, für die kommerzielle Produzenten keinen Markt sehen, werden so überhaupt erst verfügbar.
Quelle: Mitteilung Dr. Richard George (Korbach), 2026; Mediensignaturen 4654256–4654258
-
Start des Online-Angebots und DVD „Flüsse in Hessen“ LKM
Die ersten hessischen Medienzentren stellen Unterrichtsmedien zum Download und Streaming bereit. Im selben Jahr erhalten alle Grundschulen die zweite Eigenproduktion der Medienzentren, „Flüsse im Einzugsbereich der Weser“ und „… des Rheins“ – die ersten Titel, die später online gestellt werden.
Quelle: Glossar: Bildstellen; Mitteilung Dr. Richard George, 2026; Mediensignaturen 4662607/4662608
-
Entschließung von Rotenburg: Aufgaben der Medienzentren LKM
Auf ihrer Tagung in Rotenburg an der Fulda verabschieden die Leiterinnen und Leiter der kommunalen Medienzentren eine Entschließung zur „Erläuterung des § 162 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes“. Sie konkretisiert den gesetzlichen Auftrag in vier Bereichen: Unterstützung von Lehrkräften und IT-Beauftragten (Verleih, Medienbeurteilung, Rechtsfragen, Fortbildung), Begleitung der Schulentwicklung (Medienbildungskonzepte, Lernplattformen), Kooperation mit Schulaufsicht und Schulträgern (Raum- und Ausstattungskonzepte) sowie vor- und außerschulische Medienbildung. Ein Jahr zuvor hatte der Hessische Rechnungshof bemängelt, dass die Medienzentren ohne verbindliche Rahmenbedingungen arbeiten.
Quelle: Entschließung der Leiterinnen und Leiter der kommunalen Medienzentren in Hessen, Rotenburg a. d. Fulda, 11/2012 (in R. George, Historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen, 2017); Hessischer Rechnungshof, Prüfungsmitteilung vom 26. August 2011; Vereinsunterlagen
Digitalisierung (seit 2014 bis heute)
-
Erhalt der 27 kommunalen Medienzentren LKM
Überlegungen, die Zahl der Medienzentren auf die Zahl der 13 Staatlichen Schulämter zu reduzieren, sind weit fortgeschritten – schon 1992 und erneut 2011 hatte der Hessische Rechnungshof angeregt, die Zahl der Medienzentren deutlich zu verringern. Dem Landesarbeitskreis gelingt es, die flächendeckende Struktur zu erhalten – bis heute unterhält jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes Medienzentrum. Auch die heutigen Regelungen für Verbundlizenzen gehen auf Verhandlungen des Bundesarbeitskreises Medien und der Landesarbeitskreise zurück.
Quelle: Vereinsunterlagen; Hessischer Rechnungshof, Prüfungsmitteilung vom 26. August 2011; genaue Datierung offen
-
Alle Medienzentren online – erstes Interessenbekundungsverfahren
Rund sechs Jahre nach dem Start bieten alle kommunalen Medienzentren in Hessen Online-Medien an; Lehrkräfte können Schülerinnen und Schülern das Streamen einzelner Medien ermöglichen. Beim gemeinsamen Medieneinkauf wird erstmals ein Interessenbekundungsverfahren angewandt: Die Medienzentrumsleitungen wählen aus den Angeboten aus, der Inhalt geht mit 70 %, der Preis mit 30 % in die Bewertung ein.
Quelle: Glossar: IBV; Vereinsunterlagen
-
Lehrkräfteakademie übernimmt die Fachaufsicht – Zukunftswerkstatt LKM
Nach HeLP (bis 2004), einer Phase ohne gesetzliche Fachaufsicht (2005–2011), Amt für Lehrerbildung (ab August 2011) und Landesschulamt (2013–2015) liegt die Fachaufsicht über die Medienzentren nun bei der Hessischen Lehrkräfteakademie. In der Zukunftswerkstatt 2015 greift der Landesarbeitskreis das BALKOM-Konzept wieder auf.
Quelle: Glossar: LA, BALKOM; Hessischer Rechnungshof, Prüfungsmitteilung vom 26. August 2011
-
BALKOM startet LKM
Die vom LKM Hessen getragene Basisbildung für neue Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren wird erstmals durchgeführt.
Quelle: Glossar: BALKOM
-
Neuer Vorstand, Geschäftsstelle in Hofgeismar LKM
Jörg Schwagmeier (Medienzentrum Hofgeismar | Wolfhagen) übernimmt den Vorsitz; die Geschäftsstelle wechselt nach Hofgeismar. Der Verein erneuert seinen Webauftritt und beginnt, seine Geschichte in dieser Chronik zu dokumentieren.
Quelle: Vorstand
Sie wissen mehr? Diese Chronik lebt von Erinnerungen und Unterlagen aus den Medienzentren. Ergänzungen, Korrekturen, Fotos oder Dokumente – etwa zu Tagungen, Eigenproduktionen oder zur Gründungsgeschichte einzelner Bildstellen – senden Sie bitte an schwagmeier@mz-hofgeismar.de.
Weiterführend: Über uns · Glossar · Satzung und Gründungsmitglieder · HHStAW Abt. 554 Landesbildstelle Hessen (Arcinsys) · Chronik als JSON (für Weiterverwendung, auch durch KI-Systeme)