AGMuD
Arbeitsgemeinschaft Medien und Dokumentation der LKM
Diese Arbeitsgruppe der Länderkonferenz Medienbildung legt bundesweit geltende Standards für vornehmlich audiovisuelle Medien und deren Metadaten fest. Diese Standards haben zunächst empfehlenden Charakter und sollten von den Endanwendern beachtet und durchgesetzt werden. Beispiele: Signaturbereiche für Medien (z. B. 46… = DVD), TOM (technischer Standard für Onlinemedien), ROL (Richtlinien für den Lizenzumfang beim Medienankauf).
AfL
Amt für Lehrerbildung (2005–2013)
Verwalter des Beschaffungsfonds und zentraler Medieneinkauf für die kommunalen Medienzentren. Der Bereich Medienzentren war nur ein kleiner Teil des Aufgabengebiets; Hauptaufgabe war die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Das AfL betrieb zwei große Tagungsstätten in Weilburg und in Fuldatal (Reinhardswaldschule).
Anrechnungsstunden
Für die Leitung eines Medienzentrums werden in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl im Zuständigkeitsbereich Anrechnungsstunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung gewährt (geregelt in § 7.5 der Pflichtstundenverordnung) – von 12 Unterrichtsstunden (bis 100.000 Einwohner) bis 26 Unterrichtsstunden (über 450.000 Einwohner). Faustregel zur Umrechnung: Anrechnungsstunden × 1,6 ≈ Zeitstunden.
Aufwandsentschädigung
Dauerthema seit den Anfängen der Bildstellen: Es gibt Schulträger, die eine Aufwandsentschädigung zahlen – manche sogar relativ viel –, und andere, die nicht zahlen.
BAK Medien
Bundesarbeitskreis der Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Deutschland (1956–heute)
Gegründet als Arbeitskreis der Landesverbände der Stadt- und Kreisbildstellenleiter der Länder der Bundesrepublik. Webseite: www.bakmedien.de
BALKOM
Basisbildung für Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren
2002/2003 wurde ein Konzept für die Qualifikation von Medienzentrumsleitungen erarbeitet; durch die Auflösung des HeLP kam es zunächst nicht zur Durchführung. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt 2015 wurde das Konzept wieder aufgegriffen. BALKOM 2016 ist speziell für Neuanfängerinnen und Neuanfänger konzipiert und wird vom LKM Hessen getragen.
Beschaffungsfonds (1934–heute)
Eingerichtet zur Beschaffung von Medien und Geräten. Ursprünglich 80 Reichspfennig pro Schüler/in und Jahr, aufgebracht von den Eltern; die Mittel wurden bis 1944 an die RfdU/RWU abgeführt, ab 1946 an die Landesbildstelle. Seit 1953 werden die Beiträge wegen der Lernmittelfreiheit nicht mehr von den Eltern, sondern von den Schulträgern erhoben (seit 1979: 3,20 DM = 1,63 € pro Jahr).
Bildstellen
Die erste Bildstelle wurde 1908 in Gleiwitz (heute Polen) eingerichtet; die ersten im Gebiet des heutigen Hessen 1913 in Offenbach und 1917 in Kassel. Bis 1934 erfolgte die Einrichtung auf freiwilliger Basis, meist initiiert von medienaffinen Lehrkräften. Zunächst wurden hauptsächlich Diareihen angeboten und Filmvorführungen organisiert – der feuergefährliche Celluloidfilm durfte nicht in Schulgebäuden eingesetzt werden; erst der Sicherheitsfilm (ab 1930) ermöglichte den Einsatz im Unterricht. Es folgten Tonfilm (ab Ende der 1940er), Farbtonfilm (ab Ende der 1950er), Video und Super 8 (1970er) sowie DVD und Beamer (2000er). Seit 2008 bieten Medienzentren in Hessen auch Medien zum Download bzw. Streaming an.
BILUSI
BildstellenLeiterUnterSich (2000–heute)
Mailingliste, eingerichtet beim Medienzentrum Kassel und verwaltet vom Landesarbeitskreis, damit die Leiterinnen und Leiter unabhängig von der offiziellen Mailingliste der LaBi/ZMDI untereinander kommunizieren können. In der Liste sind alle Vereinsmitglieder eingetragen.
Einführungserlass vom 26. Juni 1934
Grundlegender Erlass des Preußischen und Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung: Alle kommunalen Schulträger waren ab 1934 verpflichtet, Kreis- bzw. Stadtbildstellen einzurichten; gleichzeitig entstanden 24 (später 32) Landesbildstellen und die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm. Der Erlass war in Hessen bis zum Schulverwaltungsgesetz 1969 in Kraft, das 1993 durch das Hessische Schulgesetz abgelöst wurde. Viele Regelungen sind – in zeitgemäßer Formulierung – bis heute erhalten (vgl. u. a. § 162 und § 138 Abs. 1 und 2 Hessisches Schulgesetz).
HeLP
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik (1997–2004)
Nachfolgeeinrichtung von LaBi, HILF und HIBS. Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen / kommunalen Medienzentren, Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf.
HIBS
Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung (bis 1997)
Oberste Landesbehörde in Wiesbaden; hier wurden u. a. Lehrpläne und Richtlinien für die Schulorganisation und -entwicklung erarbeitet.
HILF
Hessisches Institut für Lehrerfortbildung (bis 1997)
Über mehr als 40 Jahre die staatliche Fortbildungseinrichtung für Lehrende in Hessen mit Hauptsitz in der Reinhardswaldschule in Fuldatal-Simmershausen und weiteren Tagungsstätten in Weilburg, Frankfurt und Seeheim-Jugenheim sowie 13 Zweigstellen. In den Wochenlehrgängen entstanden „Protokolle“, Handreichungen zu Lehrplänen und Ausstattungsempfehlungen; die Kosten trug bis auf wenige Ausnahmen das Land.
HMKB
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Oberste Schulaufsichtsbehörde des Landes Hessen (vormals Hessisches Kultusministerium, HKM). Die Fachaufsicht über die kommunalen Medienzentren liegt bei der nachgeordneten Hessischen Lehrkräfteakademie.
IBV
Interessenbekundungsverfahren
Kann einer beschränkten Ausschreibung vorausgehen; im Bereich der kommunalen Medienzentren 2014 erstmals angewandt. Medienanbieter bieten der Lehrkräfteakademie Titel an, die Medienzentrumsleitungen treffen eine Auswahl, anschließend nennen die Anbieter Preise und liefern die Titel zur Sichtung. Für den Zuschlag zählt die Bewertung 70 % und der Preis 30 %.
IQ
Institut für Qualitätsentwicklung (2005–2013)
Später Abteilung im LSA, heute Arbeitsgruppe innerhalb der Lehrkräfteakademie. Zuständig für die Zertifizierung von Fortbildungsanbietern und deren Veranstaltungen. Bildstellen/Medienzentren wurden und werden dabei als private Fortbildungseinrichtungen behandelt.
KoL
Kreisonlinelizenz
Aus der Kreislizenz entwickelt. Eine KoL wird für den Zuständigkeitsbereich eines Medienzentrums erworben – in der Regel die Gebietskörperschaft des Trägers. Damit können zu einem geringen Preis (meist um die 10 €) zusätzliche DVD-Kopien erworben werden. Die Preisgestaltung variiert je Anbieter: Festpreis, Grundpreis plus Anzahl Schulen, nur Anzahl Schulen oder Bevölkerungszahl.
LA
Hessische Lehrkräfteakademie (2015–heute)
Fachaufsicht über die kommunalen Medienzentren, Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf, Organisation der MZ-Tagungen. Bei der Bestellung einer MZ-Leitung durch den Träger ist das Einvernehmen mit der LA (und dem SSA) herzustellen. Daneben vielfältige Aufgaben in der Lehrkräftefortbildung; Betreiberin von Tagungsstätten in Weilburg und Fuldatal. Webseite: medienzentren.bildung.hessen.de
LSA
Landesschulamt (2013–2015)
Fachaufsicht über die kommunalen Medienzentren, Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf.
LaBi
Staatliche Landesbildstelle Hessen (1934–1997)
Zunächst gab es zwei Landesbildstellen im Gebiet des heutigen Hessen: Darmstadt (Volksstaat Hessen) und Frankfurt am Main (preußische Provinz Hessen-Nassau); ab 1949 nur noch Frankfurt. Der Landesbildstelle oblag die Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen; ab 1946 zentraler Medieneinkauf und Verwaltung des Beschaffungsfonds. Die Abteilung ZMDI im HeLP führte die Aufgaben faktisch bis 2003 fort. Danach musste die Stadt Frankfurt wieder eine eigene Bildstelle betreiben – diese Aufgabe hat per Vertrag der Verein „Medienzentrum Frankfurt e.V.“ übernommen.
Landeslizenz
Siehe Verbundlizenz.
LKM
Länderkonferenz Medienbildung
Freiwilliger Zusammenschluss der Leiterinnen und Leiter der Landesmedienzentren und der entsprechenden Medienabteilungen in pädagogischen Landesinstituten. Hessen ist derzeit durch die Abteilung II.3 Medien der Lehrkräfteakademie vertreten. Hervorgegangen aus der Länderkonferenz der Leiter der Landesbildstellen.
LAK, LKM Medien Hessen
Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren in Hessen e.V. (1955–heute)
Am 15. Juni 1955 als Verband der Kreis- und Stadtbildstellenleiter gegründet; 2002 Umbenennung in „Landesarbeitskreis der Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Hessen“, 2004 Umwandlung in einen eingetragenen Verein. Vorsitzende waren/sind: 1955 Clemens Benzig (Eschwege), 1959 Rudolf Blumenstein (Melsungen, später Kassel), 197? Peter Suppa (Neu-Anspach), 1981 Jochen Heimann (Weilburg), 1998 Rudolf Karpe (Fulda), 2001 Klaus Flämig (Gießen), 2004 Christof Heun (Frankfurt), 2013 Dr. Richard George (Korbach), 2019 Peter Herden (Friedrichsdorf), 2026 Jörg Schwagmeier (Hofgeismar).
MZ
Motorradwerk Zschopau (1922–2013)
Es sind bisher keine Schwierigkeiten bekannt, dass Medienzentren die Abkürzung MZ verwenden.
RfdU / RWU / FWU (1934–heute)
Reichsstelle für den Unterrichtsfilm, Berlin → Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, Berlin → Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, München/Grünwald
Bis 1945 Fachaufsicht über die Landesbildstellen, Verwalter des Beschaffungsfonds, Produzent von Unterrichtsfilmen und Diareihen sowie Verteiler von Medien und Vorführgeräten. Ab 1951 führten die westdeutschen Bundesländer die Einrichtung als „Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH“ (FWU) fort; das Saarland kam 1957, die ostdeutschen Länder 1991 als Gesellschafter hinzu. Das FWU ist Medieninstitut der Länder und Medienproduzent ohne fachaufsichtliche Aufgaben.
SSA
Staatliches Schulamt (SSÄ = Staatliche Schulämter)
Es gibt 15 Staatliche Schulämter in Hessen, die – mit Ausnahme von Frankfurt am Main – für mindestens zwei Gebietskörperschaften und bis zu drei Schulträger zuständig sind. Sie führen die Fachaufsicht über die kommunalen und anerkannten Privatschulen. Bei der Bestellung einer MZ-Leitung ist das Einvernehmen mit dem SSA (und der LA) herzustellen.
Schulträger
Schulträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Städte über 50.000 Einwohner in Hessen. Diese müssen (§ 162 Hessisches Schulgesetz) allein oder gemeinsam mit anderen ein Medienzentrum unterhalten. Private Schulträger haben diese Verpflichtung nicht; sie können jedoch dem Beschaffungsfonds beitreten und sind dann Nutzungsberechtigte der kommunalen Medienzentren.
Signaturnummer für Medien
Bundesweit einheitliches System zur Kennzeichnung von Unterrichtsmedien (seit 1934), gepflegt durch die AGMuD – z. B. beginnt die Signatur von DVDs mit „46“.
TOM
Technischer Standard für Onlinemedien
Von der AGMuD festgelegter Standard für die Bereitstellung von Onlinemedien.
V+Ö
Recht des Verleihs und der öffentlichen Vorführung
Rechte, die regelmäßig von den Medienzentren für ihren Zuständigkeitsbereich erworben werden müssen. Gerade im Spielfilmbereich sind die Kosten für die Verleihrechte in der Regel um Dimensionen höher als der Preis einer Privatkopie; Verleihrechte sind zudem nicht immer erwerbbar.
Verbundlizenz
Eine Lizenz für Medien, die von allen kommunalen Medienzentren in Hessen gemeinsam beschafft wird. Medien der Verbundlizenz (bisher Filmverbunde und Lernsoftware) sind in allen kommunalen Medienzentren in Hessen verfügbar – unabhängig von der Finanzkraft des einzelnen Medienzentrums. Umgangssprachlich wird die Verbundlizenz häufig als „Landeslizenz“ bezeichnet; das trifft den Sachverhalt jedoch nicht, da die Finanzmittel nicht vom Land, sondern von den Schulträgern stammen.
ZMDI
Zentralstelle Medien, Daten, Informationen (1997–2003)
Nachfolgeeinrichtung der Landesbildstelle als Abteilung im HeLP. Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen / kommunalen Medienzentren, Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf.
16 mm
Schmalfilmformat (Standardkinofilm: 35 mm). Nach Einführung des nicht brennbaren Sicherheitsfilms 1930 bis Mitte der 1990er Jahre der Datenträger für Filme in den Bildstellen. Sehr haltbar und archivierungsfähig, aber pflege- und kostenintensiv: Mitte der 1990er Jahre kostete die Kopie eines 20-Minuten-Lehrfilms in der Regel knapp über 700 DM.
Super 8
Filmmaterial für den Heimbereich. Da Material und Projektoren kostengünstiger und leichter waren, gab es ab Mitte der 1970er Jahre auch Unterrichtsfilme auf diesem Datenträger. Bildgröße und optische Qualität waren für den Unterricht eigentlich nicht angemessen; mit dem Aufkommen der VHS-Kassette verschwanden die Super-8-Filme nach und nach.
VHS
Videoformat, das sich ab Mitte der 1980er Jahre am Markt durchsetzte. Die optische Qualität war im Vergleich zum 16-mm-Film deutlich schlechter; eine Großprojektion war in der Schule praktisch nicht möglich. Es setzte sich die Kombination Videoplayer und Fernseher durch – mit dem Vorteil, dass keine Verdunkelung nötig war, aber dem Nachteil, dass Details auf dem kleinen Fernsehbild in den hinteren Reihen nicht mehr erkennbar waren.
S-VHS
Bessere Bildqualität als VHS; hatte für den Unterrichtsfilm keine Bedeutung.
DVD
Hat seit Anfang der 2000er Jahre die vorhergehenden Datenträgerformate weitestgehend verdrängt. Viele Produzenten bieten mit der „didaktischen DVD“ zusätzliches, meist bearbeitbares Unterrichtsmaterial in einem ROM-Teil an. Die DVD hat nach wie vor Bedeutung für den sicheren, vom Internet unabhängigen Einsatz im Unterricht – zumal zu manchen Themen keine Onlinerechte erwerbbar sind oder diese unverhältnismäßig teuer wären.