Glossar

Hilfreiche Begriffe für die Medienzentrumsarbeit in Hessen
Bei den aufgeführten Einrichtungen, werden im wesentlichen nur die Aufgaben genannt, die mit der Arbeit der Stadt- und kreisbildstellen bzw. der kommunalen Medienzentren in Verbindung stehen bzw. standen.

AGMuD
Arbeitsgemeinschaft Medien und Dokumentation der LKM
Diese Arbeitsgruppe der Länderkonferenz Medienbildung legt bundesweit geltende Standards für vornehmlich audiovisuelle Medien und deren Metadaten fest. Diese Standards haben zunächst empfehlenden Charakter und sollten von den Endanwendern beachtet und durchgesetzt werden.
Beispielhaft seien genannt: Signaturbereiche für Medien, z.B. 46… = DVD, TOM = technischer Standard für Onlinemedien, ROL = Richtlinien für den Lizenzumfang beim Medienankauf (werden von einigen Anbietern akzeptiert, von anderen nur in Teilen; letztlich kommt es auf Verhandlungsgeschick und Marktmacht an)

AfL
Amt für Lehrerbildung (2005 – 2013)
Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf für die kommunalen Medienzentren
Der Bereich Medienzentren war nur ein winziger Teil im Aufgabengebiet des AfL. Hauptaufgabe war die Aus, -fort und Weiterbildung, die Aufsicht über die wissenschaftlichen Prüfungsämter an den Hochschulen und die Studienseminare. Das AfL betrieb zwei große Tagungsstätten in Weilburg und in Fuldatal (Reinhardswalschule).

Anrechnungsstunden
Für die Leitung eines Medienzentrums werden in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums Anrechnungsstunden auf die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung gewährt. Gegenwärtig geregelt in § 7.5 der Pflichtstundenverordnung.
< 60.000 12 UStd
60.001 bis 100.000 12 UStd
100.001 bis 150.000 14 UStd
151.001 bis 200.000 16 UStd
200.001 bis 250.000 18 UStd
250.001 bis 450.000 20 Ustd
> 450.001 26 UStd
Die Umrechnung in Zeitstunden erfolgt streng nach Dreisatz. Die Faustregel: Anrechnungsstunden x 1,6 = Zeitstunden liefert eine gute Näherung.
Der Jahresurlaub beträgt 30 bzw. 33 Tage. Die Urlaubstagesregelung gilt spätestens dann streng, wenn mehr als die Hälfte der Pflichtstunden durch Anrechunungs- oder Anordnungsstunden an einer außerschulische Einrichtung (MZ, SSA, LA, HKM, etc.) geleistet werden.

Aufwandsentschädigung
Dauerthema seit den Anfängen der Bildstellen. Es gibt Schulträger die zahlen, manche sogar relativ viel. Es gibt aber auch welche, die nicht Zahlen.

BAK Medien
Bundesarbeitskreis der Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Deutschland (1956 – heute)
www.bakmedien.de
Gegründet als Arbeitskreis der Landesverbände der Stadt- und Kreisbildstellenleiter der Länder der Bundesrepublik.

BALKOM
Basisbildung für Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren
In den Jahren 2002/2003 wurde ein Konzept für die Qualifikation von Medienzentrumsleitungen erarbeitet. Zur Ausarbeitung eines detaillierten Curriculums oder gar einer Durchführung kam es durch die Auflösung des HeLP nicht mehr. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt 2015 wurde das Konzept wieder aufgegriffen. BALKOM 2016 hat einen wesentlich geringeren Umfang, ist speziell für Neuanfänger und Neuanfängerinnen konzipiert und wird vom Landesarbeitskreis der kommunalen Medienzentren in Hessen e.V. getragen.

Beschaffungsfonds (1934 – heute)
Eingerichtet zur Beschaffung von Medien und Geräten. Beitrag 80 RPf pro SchülerIn/Jahr, aufgebracht von den Eltern. Die Mittel wurden bis 1944 an die RfdU/RWU abgeführt, ab 1946 an die LaBi. Lediglich für das Jahr 1945 wurde der halbe Beitrag erhoben da in Hessen der Schulbetrieb von Mitte, Ende März 1945 bis September, Oktober 1945 ruhte. Seit 1953 werden die Beiträge nicht mehr von den Eltern (Lernmittelfreiheit), sondern von den Schulträgern erhoben.
Zur Zeit (seit 1979) 3,20 DM = 1,63 € pro Jahr.

Bildstellen
Die erste Bildstelle wurde 1908 in Gleiwitz (heute in Polen) eingerichtet. Die ersten Bildstellen im Gebiet des heutigen Landes Hessens wurden 1913 in Offenbach (Großherzogtum Hessen) und 1917 in Kassel (Preußen, Provinz Hessen-Nassau) gegründet.
In den folgenden Jahren wurden von immer mehr Landkreisen und kreisfreien Städten Bildstellen eingerichtet. Bis 1934 geschah die Einrichtung auf freiwilliger Basis, regelmäßig initiiert von medienaffinen Lehrkräften.
1919 wurde die Bildstelle im Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht des Landes Preußen in Berlin eingerichtet. Diese wurde 1934 als Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (RfdU) eine eigenständige Einrichtung (s.u.)
Zunächst wurden hauptsächlich wurden von den Bildstellen hauptsächlich Diareihen angeboten. Filmvorführungen wurden organisiert. Der damalige Celluloidfilm durfte aufgrund seiner Feuergefährlichkeit nicht in Schulgebäuden eingesetzt werden. Erst mit Aufkommen des Sicherheitsfilmes 1930, war der unmittelbare
Einsatz im Unterricht möglich. Dominierte zunächst der Stummfilm – Lehrende erhielten ausführliche Begleithefte zum Filminhalt und gaben Erläuterungen während der Filmvorführung ab – setzte sich ab Ende der 1940er Jahre zunehmend der Tonfilm durch. Ab Ende der 1950er Jahre kam der Farbtonfilm. Diverse Videoformate und der Super 8 Film ab den 1970er Jahren stellten einen Rückschritt gegenüber der Großprojektion mit 16 mm Filmprojektoren dar. Erst mit dem Aufkommen der Kombination von DVD und Beamer Anfang der 2000er Jahre wurde dieses Manko überwunden. Seit 2008 haben Medienzentren in Hessen auch Medien zum Download bzw. Streaming im Angebot.

BILUSI
BildstellenLeiterUnterSich (2000 – heute)
Mailingliste, die beim MZ Kassel eingerichtet und vom Landesarbeitskreis verwaltet wird. Die Liste wurde eingerichtet, damit die Leiterinnen und Leiter der Bildstellen unabhängig von der offiziellen Mailingliste der LaBi/ZMDI untereinander kommunizieren konnten und können. In der Liste sind alle Vereinsmitglieder eingetragen.

Einführungserlass vom 26. Juni 1934
Grundlegender Erlass des Preußischen- und Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom Juni 1934. Er war in Preußen unmittelbar geltendes Recht; in den Ländern wurde er durch die Reichsstatthalter – Landesregierungen gab es im Zuge der Gleichschaltungspolitik der Nazis nicht mehr – umgesetzt.
Alle  kommunalen Schulträger waren ab 1934 verpflichtet Kreis- bzw. Stadtbildstellen einzurichten. Gleichzeitig wurden 24 Landesbildstellen (erhöhte sich im Zuge der Vergrößerung des Reichsgebietes auf später 32) und die Reichsstelle für den Unterrichtsfilm (RfdU) eingerichtet.
Der Einrichtungserlass war in Hessen bis zur Verabschiedung des Schulverwaltungsgesetzes 1969 in Kraft; dieses wurde 1993 durch das Hessische Schulgesetz abgelöst. Viele der in dem Einführungserlass und nachfolgenden Erlassen und Verfügungen getroffenen Regelungen sind in Hessen – in zeitgemäßer Formulierung bis heute erhalten (vgl. u.a. § 162 und § 138 Abs. 1 und 2 Hess. Schulgesetz). Nicht unterschätzt werden darf auch die Wirkung von tradiertem Handeln.

HeLP
Hessisches Landesinstitut für Pädagogik (1997 – 2004)
Nachfolgeeinrichtung von LaBi, HILF und HIBS
Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen / kommunalen Medienzentren Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf für die MZ

HIBS
Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung ( – 1997)
Das HIBS war eine oberste Landesbehörde in Wiesbaden. Lehrpläne, Richtlinien für die Schulorganisation und -entwicklung wurden u.a. hier erarbeitet.

HILF
Hessisches Institut für Lehrerfortbildung ( – 1997)
Das HILF war über mehr als 40 Jahre, die staatliche Forbitldungseinrichtung für Lehrende in Hessen. Hauptsitz war die Reinhardswalschule in Fuldatal-Simmershausen (nördlich von Kassel). Weitere Tagungstätten waren in Weilburg, Frankfurt und Seeheimjugenheim betrieben. Daneben gab es 13 weitere gleichmäßig über Hessen verteilte Zweigstellen, an denen hauptsächlich nachmittags Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt wurden. Dozenten waren meist hessische Lehrkräfte deren Unterricht(skonzept) als Vorbild angesehen wurde; aber auch Fachleute aus dem universitären Bereich waren vertreten. Die Lehrgänge in den zentralen Tagungsstätten dauerten häufig eine Woche.
Vor allem in diesen Wochenlehrgängen entstanden „Protokolle“ die gedruckt und durch hessische Lehrkräfte zu einem geringen Betrag bezogen werden konnten. Handreichungen zu Lehrplänen, Empfehlungen zur Ausstattung naturwissenschaftlicher Sammlungen gehörten ebenso zum Publikationsangebot des HILF. Die Kosten einschließlich der Anreise trug bis auf wenige Ausnahme das Land in voller Höhe.

IBV
Interessenbekundungsverfahren kann einer beschränkten Ausschreibung vorausgehen. Im Bereich der kommunalen Medienzentren wurde dieses Verfahren 2014 erstmals angewandt. Medienanbieter bieten der LA Titel an, die sie gerne verkaufen würden. Die Medienzentrumsleitungen treffen eine Auswahl aus diesem Angebot. Nur für die ausgewählten Titel geben dann die Anbieter im nächsten Schritt einen Verkaufspreis an und liefern diese Titel zur Sichtung und Bewertung an. Diese erfolgte nach zuvor aufgestellten und den Anbietern bekannten Kriterien. Für den Zuschlag macht die Bewertung 70 % und der Preis 30 % aus.

IQ
Institut für Qualitätsentwicklung (2005 – 2013)
später Abteilung im LSA, heute Arbeitsgruppe innerhalb der LA
Das IQ war eine in Wiesbaden angesiedelte Behörde, die nach Einstellung der vom Land verantwortenden und durchgeführten Fortbildung für „einfache“ Lehrkräfte die Zertifizierung von Anbietern und deren Einzelveranstaltungen durchführt. Automatisch von Amtswegen erhielten alle Studienseminare, die Staatlichen Schulämter soei die diesen unterstehenden Schulen, staatliche Hochschulen und das AfL die Akkreditierung. Bildstellen/Medienzentren wurden und werden als private Fortbildungseinrichtungen behandelt.
Bis 2011 gab es einen zweiseitigen Fragebogen, der von den Teilnehmer/innen ausgefüllt werden musste; die Ergebnisse aufsummierten Ergebnisse mussten in die Suchmaske beim IQ eingetragen werden. Seit 2011 ist die Art der Evaluation einer Veranstaltung freigestellt; die Unterlagen dazu müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Es ind nur noch sehr wenige Angaben in der Erfassungsmaske des IQ einzutragen.

KoL
Kreisonlinelizenz hat sich aus der Kreislizenz entwickelt. Eine KoL wird für den Zuständigkeitsbereich eines Medienzentrums erworben, in der Regel ist dies die Gebietskörperschaft des Trägers des MZ. Damit ist es möglich zu einem geringen Preis (meist um die 10,- €) zusätzliche DVD Kopien zu erwerben. Die Preisgestaltung ist von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden. Sie reicht von einem Festpreis, Grundpreis + Anzahl Schulen, nur Anzahl Schulen, bis Bevölkerungsanzahl in der Gebietskörperschaft.

LA
Hessische Lehrkräfteakademie (2015 – heute)
Fachaufsicht über die kommunalen Medienzentren
Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf, Organisation der MZ Tagungen, bei der Bestellung einer MZ-Leiterin eines MZ-Leiters durch den Träger des MZ hat dieser das Einvernehmen mit dem LA (und dem SSA) herzustellen.
vielfältige Aufgaben im Bereich der Fortbildung für hessische Lehrkräfte, eigene Fortbildungsveranstaltungen in der Regel nur für Führungskräfte. Betreiber von Tagungsstätten mit Übernachtungsmöglichkeit in Weilburg und Fuldatal.

LSA
Landesschulamt (2013 – 2015)
Fachaufsicht über die kommunalen Medienzentren
Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf

LaBi
Staatliche Landesbildstelle Hessen (1934 bis 1997)
zunächst gab es zwei Landesbildstellen im Gebiet des heutigen Landes Hessen. Im Volksstaat Hessen wurde die 1923 gegründete Bildstelle Darmstadt zur Landesbildstelle; in der preußischen Provinz Hessen-Nassau die 192? gegründete Bildstelle in Frankfurt/M. Ab 1949 gab es nur noch eine Landesbildstelle
in Frankfurt/M. Der Landesbildstelle oblag die Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen.
Zunächst verteilten die Landesbildstellen die von RfdU/RWU bezogenen Medien und Geräte an die Stadt- und Kreisbildstellen in Abhängigkeit von deren Klassenanzahl. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Schülerpfennigs (heute Beschaffungsfonds). Die Verteilung richtete sich nicht nach dem Mittelaufkommen (80 RPf/Schüler*Jahr) im Bereich einer Bildstelle, sondern nach dem Ziel eine möglichst gleichmäßige Versorgung mit Medien und Geräten zu erreichen. Ab 1946 zentraler Einkauf von Medien für die Bildstellen und Verwalter des Beschaffungsfonds. In Darmstadt, später nur noch in Frankfurt nahm die Landesbildstelle gleichzeitig die Aufgaben der Stadtbildstelle wahr. Die Abteilung ZMDI im HeLP führte faktisch bis zu ihrer Auflösung 2003 die Aufgaben
der LaBi fort. Mit Auflösung der ZMDI musste die Stadt Frankfurt selbst wieder eine Bildstelle betreiben. Diese Aufgabe hat per Vertrag mit der
Stadt der Verein „Medienzentrum Frankfurt e.V.“ übernommen.

Landeslizenz => siehe Verbundlizenz

LKM
Länderkonferenz Medienbildung
Die LKM ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Leiterinnen und Leiter der Landesmedienzentren und der entsprechenden Medienabteilungen in pädagogischen Landesinstituten. Hessen ist derzeit durch die Abteilung II.3 Medien der Lehrkräfteakedemie in der LKM vertreten. Die LKM ist hervorgegangen aus dem Länderkonferenz der Leiter der Landesbildstellen.

LAK, LKM Medien Hesssen
Landesarbeitskreis kommunaler Medienzentren in Hessen e.V. (1955 – heute)

Am 15. Juni 1955 als Verband der Kreis-und Stadtbildstellenleiter gegründet.
2002 Umbenennung in Landesarbeitskreis der Leiterinnen und Leiter kommunaler Medienzentren in Hessen
2004 Umwandlung in einen eingetragenen Verein mit Sitz in Frankfurt/M. Die Geschäftsstelle befand bzw. befindet sich in der Bildstelle /
dem Medienzentrum des/der Vorsitzenden.
Vorsitzende waren/ist:
1955 Clemens Benzig (Eschwege), 1959 Rudolf Blumenstein (Melsungen, später Kassel), 197? Peter Suppa (Neu-Ansbach), 1981 Jochen Heimann (Weilburg), 1998 Rudolf Karpe (Fulda), 2001 Klaus Flämig (Gießen), 2004 Christof Heun (Frankfurt),
2013 Dr. Richard George (Korbach), 2019 Peter Herden (Friedrichsdorf)
Mitte der 1950er Jahre wurden in den Ländern der damaligen BRD Landesarbeitskreise (LAK) der Kreis- und Stadtbildstellenleiter gegründet. Die übliche Abkürzung ist heute LAK-Medien Bundesland. (Hessen nennt sich in der Kurzform LKM Medien, da LAK bei der Bank schon anderweitig belegt war.)

MZ
Motorradwerk Zschopau (1922 bis 2013)
Es sind bisher keine Schwierigkeiten bekannt das Medienzentren die Abkürzung MZ verwenden.

RfdU/RFU/FWU (1934 bis heute)
Reichsstelle für den Unterrichtsfilm, Berlin
Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, Berlin
Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, München, heute Grünwald
bis 1945
Fachaufsicht über die Landesbildstellen bis 1945, Verwalter des Beschaffungsfonds bis 1945, Produzent von Unterrichtsfilmen und Diareihen, Einkauf von Filmen, Diareihen, Verteilung von Medien und Vorführgeräten an die Landesbildstellen von dort Weiterverteilung an die Stadt- und Kreisbildstellen. Verteilungskriterium war der Bedarf und nicht das Geldaufkommen für den Beschaffungsfonds aus den jeweiligen Gebietskörperschaften (Ausgleichsfunktion).
Nach 1945 ging ein erheblicher Teil der beim RWU Beschäftigten nach München. Auch gelangte das Film- und Bildarchiv mit zum Teil noch unveröffentlichten Rohmaterial aus der sowjetischen Zone (Berlins) in die amerikanische Zone nach München.
ab 1951
Die Bundesländer der Westzonen führten die Einrichtung ab 1951 als Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH zunächst in München heute Grünwald fort. Das Saarland kam 1957, die Länder der ehemaligen 1991 als Gesellschafter hinzu.
Das FWU ist Medieninstitut der Länder und Medienproduzent. Es hat keine fachaufsichtlichen Aufgaben und ist für die kommunalen Medienzentren letztlich ein Produzent von Unterrichtsmedien wie andere auch.

SSA
Staatliches Schulamt (SSÄ Staatliche Schulämter)
Es gibt 15 SSA in Hessen, die mit Ausnahme von Frankfurt/M mindestes für zwei Gebietskörperschaften und für bis zu drei Schulträgern zuständig sind. Sie für die Fachaufsicht über die kommunalen und anerkannten Privatschulen.
Bei der Bestellung einer MZ-Leiterin eines MZ-Leiters durch den Träger des MZ hat dieser das Einvernehmen mit dem SSA (und dem LA) herzustellen.

Schulträger
Schulträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Städte über 50.000 Einwohner in Hessen. Diese müssen (§ 138 Abs. 1 Hess. Schulgesetz) allein oder gemeinsam mit anderen ein Medienzentrum unterhalten. Private Schulträger haben diese Verpflichtung nicht. Sie können jedoch dem Beschaffungsfonds beitreten und sind dann auch Nutzungsberechtigte der kommunalen Medienzentren.

Signaturnummer für Medien
(seit 1934)

SODIS

TOM
Technischer Standard für Onlinemedien

V+Ö
Recht des Verleihs und der öffentlichen Vorführung, Rechte die regelmäßig von den MZ für ihren Zuständigkeitsbereich erworden werden müssen.
Gerade im Spielfimbereich sind die Kosten für die Verlehrechte in Regel um Dimensionen höher als der Preis für eine Privatkopie. Auch sind Verleihrechte nicht immer erwerbbar.

Verbundlizenz
Im Bereich der Medienzentren eine Lizenz für Medien, die von allen kommunalen Medienzentren (in Hessen) gemeinsam beschafft wird. Medien (bisher FilmVerbunde und Lernsoftware) die der Verbundlizenz unterliegen sind in allen kommunalen MZ in Hessen verfügbar. D.h. insbesondere die Beschaffung ist nicht von der Finazkraft des jeweilgen MZ abhängig.
Umgangssprachlich und im Rahmen des IBV wird die Verbundlizenz häufig als Landeslzizenz bezeichnet. Dies trifft den Sachverhalt jedoch nicht, da einerseits das Land Hessen nur sehr wenige Schulen betreibt, anderseits dann auch jede anerkannte private Ersatzschule in den Genuß der Nutzung kommen würde, auch wenn ihr Träger nicht in den Beschaffungsfonds einzahlt. Nicht zuletzt stammen die Finanzmittel für die Beschaffung nicht vom Land sondern von den Schulträgern.

ZMDI
Zentralstelle Medien, Daten, Informationen (1997 – 2003)
Nachfolgeeinrichtung der Landesbildstelle als Abteilung im HeLP
Fachaufsicht über die Stadt- und Kreisbildstellen / kommunalen Medienzentren
Verwalter des Beschaffungsfonds, zentraler Medieneinkauf

16 mm
16 mm ist ein Schmalfilmformat (35 mm Standardkinofilm). Nachdem 1930 der nicht brennbare Sicherheitsfilm auf den Markt kam, war er bis Mitte der 1990er Jahre der Datenträger für Filme in den Bildstellen. Der 16 mm Film erfordert einen gewissen Pflegeaufwand, ist dafür aber – wenn nicht durch zu lange Verwendung des Entwicklers (Folge Rotstich nach Jahren) sehr haltbar, insbesondere archivierungsfähig. Die Filme sind relativ schwer. Es ist nur eine lineare Vorführung möglich. Die Bildqualität ist sehr
lange sehr gut, da nur geringe mechanische Abnutzung (Kratzer). Das Kopienmaterial selbst ist im Vergleich zu Video oder gar DVD sehr teuer. Es wird berichtet, dass der halbe Kopienpreis (Mitte der 1990er Jahre für einen 20 Minuten Lehrfilm in der
Regel knapp über 700 DM) im Material- und Herstellungswert steckte.

Super 8
Filmmaterial für den Heimbereich. Da sowohl das Material selbst, als auch die zugehörigen Projektoren, diese hatten zudem auch noch ein viel gringeres Gewicht,  kostengünstiger waren, gab es ab Mitte der 1970er Jahre auch Unterrichtsfilme auf diesem Datenträger.
Die projezierbare Bildgröße und seine optische Qualität waren für die Unterrichtsituation eigentlich nicht angemessen. Mit dem Aufkommen der VHS Videokassette verschwanden auch die Super 8 Filme nach und nach.

VHS
Videoformat der Firma Sony, das sich ab Mitte der 1980er Jahre am Markt durchgesetzt hatte. Die optische Qualität war im Vergleich zum 16 mm Film und anderen noch um 1980 vorkommenden Viedoformaten deutlich schlechter. Eine Großprojektion war praktisch in der Schule nicht möglich. Es setzte sich in vielen Schulen die Kombination Videoplayer und Fernseher durch. Vorteil war, dass eine Verdunkelung nicht nötig war. Gerade bei Filmen des naturwissenschaftlich-technischen Bereichs waren durch das kleine Fernsehbild Details in den hinteren Reihen des Unterrichtsraumes nicht mehr ausreichend erkennbar. Etliche Unterrichtsfilme wurden sowohl als 16 mm als auch auf VHS vertrieben. Auffällig war dabei, der extreme Preisunterschied, der sich nicht allein aus den niedrigeren Material- und Kopienherstellungskosten der VHS-Kasette erklären ließ.

SVHS
Bessere Bildqualität als VHS. Hatte für den Unterrichtsfilm keine Bedeutung.

DVD
Die DVD hat seit Anfang der 2000er Jahre die vorhergehenden Datenträgerformate weitestgehend verdrängt. Viele Produzenten bieten mit der sogenannten didaktischen DVD zusätzliches Unterrichtsmaterial, das meist auch bearbeitet werden kann, in einem besonderen ROM-Teil der DVD an. Die DVD hat nach wie vor große Bedeutung für den sicheren, vom Internet unabhängigen Betrieb im Unterricht.
Auch sind zu manchen Themen keine Onlinerechte erwerbbar oder wären mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Selbstredend sind die Kosten für den Erwerb einer V+Ö Lizenz für eine DVD geringer als eine Kreisonlinelizenz mit dann praktisch unbegrenzter Kopienanzahl.